Das Thüringer Meldegesetz (ThürMeldeG) räumt den Bürgerinnen und Bürgern das Recht ein, der Übermittlung von persönlichen Daten ohne Angabe von Gründen zu widersprechen.
Wenn Sie von diesem Recht Gebrauch machen wollen und Einwohner der Landgemeinde Uder sind, beachten Sie bitte folgende Hinweise:
- Der Widerspruch ist auf diesem Vordruck pro Person durch Ankreuzen der entsprechenden Felder einzulegen und persönlich zu unterschreiben.
- Der ausgefüllte Vordruck kann an nachfolgende Anschrift übersandt bzw. bei der Landgemeinde Uder, Meldebehörde, Siedlung 14, 37318 Uder abgegeben werden.
- Die Vervielfältigung dieses Vordrucks ist möglich, er steht gleichfalls in der Landgemeinde Uder, Meldebehörde, Siedlung 14, 37318 Uder zur Verfügung.
- Widersprüche, die bereits gegenüber der Landgemeinde Uder, geltend gemacht wurden, behalten ihre Gültigkeit, sofern diese nicht widerrufen wurden.