Wahlen in der Landgemeinde Uder

Hier finden Sie Informationen über die Wahlen, wie zum Beispiel Wissenswertes zu den gesetzlichen Vorschriften zu Wahlen und über die Wahlergebnisse seit 2014.

Am 26. Mai 2024 finden in der Landgemeinde Uder und den erfüllten Gemeinden Asbach-Sickenberg und Dietzenrode/ Vatterode die Gemeinderatsmitgliederwahlen statt, außerdem in der Landgemeinde Uder die Bürgermeisterwahl. In den Ortschaften der LG Uder werden die Ortschaftsräte und in den Ortschaften Lenterode, Lutter, Schönhagen, Thalwenden und Uder die Ortschaftsbürgermeister gewählt. Die Amtszeit für die neuen Gemeinderatsmitglieder/ Ortschaftsratsmitglieder/ Ortschaftsbürgermeister beträgt fünf Jahre, die des Bürgermeisters sechs Jahre.

Die Kommunalwahl findet nach den Regelungen des Thüringer Kommunalwahl­gesetzes (ThürKWG) und der Thüringer Kommunalwahlordnung (ThürKWO) statt. In der LG Uder werden nach diesen Regelungen außerdem der Landrat und die Kreistagsmitglieder gewählt.

In den letzten Jahren wurden das ThürKWG und die ThürKWO mehrfach über­arbeitet. Wesentliche Änderung waren der Wegfall der 5-Prozent-Hürde bei der Wahl der Gemeinderatsmitglieder oder die Wiedereinführung der Stichwahlen im Februar 2010 bei den Bürgermeister- und Landratswahlen. Das dritte Gesetz zur Änderung des ThürKWG vom 3. Dezember 2015 beinhaltet nun auch die Änderung des Wahlalters. Im § 1 des ThürKWG heißt es jetzt: Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Weiterhin wahlberechtigt sind alle Personen, die die Staatsangehörigkeit eines Mit­gliedsstaates der EU besitzen und die weiteren Voraussetzungen nach § 1 Abs. 1 ThürKWG erfüllen. Dazu gehört, dass nur wahlberechtigt ist, wer am Wahltag seit mindestens drei Monaten seinen Wohnsitz in der Gemeinde bzw. im Landkreis (nur Wahlen Landrat und Kreistag) hat und dort gemeldet ist.

Weiterhin geändert hat sich die Voraussetzung für die Wählbarkeit der ehrenamtlichen Ortschaftsbürgermeister. Diese müssen am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Anschrift

Landgemeinde Uder
Siedlung 14
37318 Uder

Kontakt

Telefon: 036083 480-0
Telefax: 036083 480-24

E-Mail: info@lg-uder.de
Internet: www.lg-uder.de

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