Allgemeine Informationen
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt in den §§ 965 bis 984, welche Rechte und Pflichten Finder und Verlierer haben.
Im Ordnungsamt der Landgemeinde Uder, Siedlung 14, 37318 Uder (Telefon 036083 480-31) können zu den Dienstzeiten Fundgegenstände abgegeben oder abgeholt werden. Das entsprechende Formular ist beim Ordnungsamt erhältlich.
Der Verlierer der Fundsache kann beim Ordnungsamt der LG Uder eine Verlustanzeige vornehmen lassen. Wer eine verlorene Sache findet und an sich nimmt, hat dem Verlierer oder dem Eigentümer oder einem sonstigen Empfangsberechtigten unverzüglich Anzeige zu machen.
Kennt der Finder die Empfangsberechtigten nicht oder ist ihm ihr Aufenthalt unbekannt, so hat er den Fund und die Umstände, welche für die Ermittlung der Empfangsberechtigten erheblich sein können, unverzüglich der zuständigen Behörde (Ordnungsamt der LG Uder) anzuzeigen.
Aufbewahrungsfristen:
Die Aufbewahrungsfristen richten sich nach dem Wert des Fundgegenstandes, welche zwischen 3 Monaten und 1 Jahr liegen.
In dieser Zeit ermitteln wir nach Möglichkeit die Verlierer und versuchen diese zu benachrichtigen. Nach Ablauf dieser Frist werden alle nicht abgeholten Fundsachen - außer Ausweise, persönliche Unterlagen und Schlüssel - öffentlich versteigert.
Wichtig:
- Bei Ausweispapieren, Krankenkassenkarten, EC-Karten ermitteln wir Ihren Wohnsitz und verständigen Sie automatisch oder wir benachrichtigen Ihre Krankenkasse bzw. Ihr Geldinstitut.
- Bei Schlüsseln empfehlen wir, persönlich vorbeizukommen. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass sich ein verloren gegangener Schlüssel nur schwer beschreiben lässt.
- Meldet sich innerhalb der Aufbewahrungsfrist kein Eigentümer, erhält die Fundsache der Finder. Verzichtet dieser auf die Fundsache, geht der Fundgegenstand in das Eigentum der Gemeinde (oder LG Uder) über. Kleinfundgegenstände, wie Schlüssel, werden nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist vernichtet.
Hinweis:
Die LG Uder hat das Fundbüro in Zuständigkeit des Ordnungsamtes im Rathaus der LG in Uder eingerichtet. Gefundene Gegenstände innerhalb der 13 Gemeinden direkt im Fundbüro abzuliefern, hilft allen, die etwas verloren haben, schneller fündig zu werden, da es pro Gemeindegebiet nur eine Anlaufstelle gibt. Deshalb schon im Vorab herzlichen Dank allen, die ihre Fundsachen unbekannter Herkunft im Fundbüro abgeben.
Nolte
Ordnungsamtsleiter