Veröffentlichung der Geburtstage und Ehejubilare

Liebe Leserinnen und Leser unseres Höhberg Echos,

wie viele von Ihnen sicherlich festgestellt haben, fehlt in der Märzausgabe unseres Amtsblatts die beliebte Rubrik "Wir gratulieren". Jubilare ab dem 70. Lebensjahr sowie auf Wunsch auch Ehejubilare wurden bislang mit einer Veröffentlichung gebührend gewürdigt.

Nachdem der Thüringer Landesbeauftrage für Datenschutz und Informationsfreiheit (TLfDI) sich vor kurzem zu der Veröffentlichung von Alters- und Ehejubilaren in den Amtsblättern geäußert hat und diese grundsätzlich als unzulässig ansieht, sehen wir uns nun gezwungen, hier die Verfahrensweise zu ändern.  Denn nach Auffassung des TLfDI darf eine Veröffentlichung nur noch erfolgen, wenn der Betroffen zuvor ausdrücklich zugestimmt hat.

Aus diesem Grund können wir eine Veröffentlichung von Alters- und Ehejubilaren nur noch dann vornehmen, wenn die Jubilare vorher ausdrücklich ihre Zustimmung erteilt haben. Für die Einwilligung ist zukünftig ausschließlich das folgende Formular  zu nutzen. Bitte beachten Sie, dass das Einwilligungsformular der Redaktion mind. 8 Wochen vor dem Jubiläum vorliegen muss. Bei verspätet eingegangenen Einwilligungen kann keine Veröffentlichung garantiert werden.

Wir bitten um Ihr Verständnis für die zukünftige Verfahrensweise und stehen Ihnen bei Fragen dazu gerne zur Verfügung.

Ihre Redaktion

 

 

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