Gemäß § 2 a der Thüringer Verordnung zur Regelung infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen und schrittweisen weiteren Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 (Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung-ThürSARS-CoV-2-IfS-MaßnVO-) gibt der Landkreis Eichsfeld bekannt, dass der bundesrechtlich bestimmte 7-Tages-Inzidenzwert von 100, laut Robert Koch-Institut, an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wurde.
Damit tritt die Bundes-Notbremse ab Sonntag, dem 23.05.2021, 00:00 Uhr außer Kraft. Es gelten ab diesem Zeitpunkt die Regelungen der Thüringer SARS-CoV-2 Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung.
Heilbad Heiligenstadt, den 21.05.2021
Der Landrat
Die aktuelle Verordnung ist unter folgendem Link zu finden: