Erarbeitung von Managementplänen für folgende Natura 2000 Gebiete in Thüringen

Landgemeinde Uder: Erarbeitung von Managementplänen (Fachbeitrag Offenland) für folgende Natura 2000 Gebiete in Thüringen:

Ortschaft Uder mit OT Schönau: SPA – Gebiet Nr. 11 „Untereichsfeld – Ohmgebirge“

OT Birkenfelde, Eichstruth, Lenterode, Röhrig, Schönhagen, Steinheuterode, Thalwenden, Wüstheuterode, Ortschaften Lutter mit OT Fürstenhagen, Mackenrode mit OT Weidenbach, Uder mit OT Schönau, Gemeinden Asbach – Sickenberg, Dietzenrode – Vatterode:

SPA – Gebiet Nr. 12 „Werrabergland südwestlich Uder“

SPA-Gebiet = Europäisches Vogelschutzgebiet (Special Protection Area)

Natura 2000 ist die Bezeichnung für ein zusammenhängendes Netz von Schutzgebieten innerhalb der Europäischen Union. Sein Zweck ist der länderübergreifende Schutz gefährdeter wildlebender heimischer Tier- und Pflanzenarten und ihrer natürlichen Lebensräume. Es umfasst sowohl Fauna-Flora-Habitat-Gebiete gemäß der FFH-Richtlinie von 1992 als auch Europäische Vogelschutzgebiete gemäß der EG-Vogelschutzrichtlinie von 1979. Mit 212 FFH-Gebieten, 35 FFH-Objekten und 44 Vogelschutzgebieten ist Thüringens einzigartiges Naturerbe mit seinen vielfältigen Kulturlandschaften Teil des europaweiten Schutzgebietsnetzes.

Jedes Natura 2000-Gebiet ist in sich einzigartig. Um seinen Wert weiterhin zu sichern, bedarf es speziell auf das jeweilige Gebiet abgestimmter Erhaltungs-, Wiederherstellungs- und Entwicklungsmaßnahmen, die in einem Managementplan festgelegt werden. Diese Managementpläne sind in Thüringen behördenverbindlich. Für die Flächeneigentümer und Nutzungsberechtigten besitzen sie empfehlenden bzw. informativen Charakter. Die Umsetzung soll durch die Landnutzer, die Naturschutz- und Landschaftspflegeverbände sowie die unteren Naturschutzbehörden mit Unterstützung durch die Natura 2000-Stationen erfolgen.

Die Managementpläne setzen sich aus einem Fachbeitrag Offenland und einem Fachbeitrag Wald zusammen. Die Erstellung der Fachbeiträge für Waldflächen erfolgt organisatorisch eigenständig durch ThüringenForst. Die Zuständigkeit für die Erstellung der Fachbeiträge Offenland liegt beim Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN).

In den vergangenen Jahren wurden die Managementpläne der FFH-Gebiete, sowie ein Großteil der Vogelschutzgebiete in Thüringen bereits erarbeitet. Von 2024 bis 2025 werden im Auftrag des TLUBN die Fachbeiträge Offenland für weitere vier Vogelschutzgebiete erstellt. Dazu wurden durch das TLUBN wurden Planungsbüros beauftragt, die erforderlichen Maßnahmen für deren langfristige Erhaltung vorzuschlagen und festzulegen. Zur Durchführung dieser Aufgaben finden im oben genannten Zeitraum in den anteilig in ihrer Gemeinde liegenden Gebieten Geländebegehungen statt. Kartierungen sind nicht Gegenstand des Auftrages.

Das damit verbundene Betretungsrecht der Grundstücke ergibt sich aus § 30 des Thüringer Gesetzes für Natur und Landschaft (ThürNatG) und wird nachfolgend auszugsweise wiedergegeben:

§ 30

Duldungspflicht

(1) Die Bediensteten der Naturschutzbehörden, der Naturschutzfachbehörde einschließlich der Staatlichen Vogelschutzwarte, der Nationalparke, Biosphärenreservate und Naturparke sowie die, die von ihnen beauftragt oder denen Aufgaben nach § 13 Abs. 4 Satz 2 übertragen wurden, die Beschäftigten der Stiftung Naturschutz Thüringen als Träger eines Nationalen Naturmonuments, die Naturschutzbeauftragten und die Bediensteten von Gemeinden im Rahmen des Vollzugs von Satzungen nach § 14 Abs. 1 sind berechtigt, zur Erfüllung ihrer Aufgaben Grundstücke mit Ausnahme von Wohngebäuden zu betreten. Sie haben sich auf Verlangen zu legitimieren. Das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes, Artikel 8 der Verfassung des Freistaats Thüringen) wird durch Satz 1 eingeschränkt.

(2) Eigentümer und sonstige Nutzungsberechtigte sind, soweit sie bekannt sind, vor dem Betreten der Grundstücke zu den im Absatz 1 genannten Zwecken in angemessener Frist zu benachrichtigen. Die Benachrichtigung kann auch durch öffentliche Bekanntmachung in ortsüblicher Weise erfolgen.

Mit dieser Bekanntmachung kündigt das TLUBN die Durchführung der Geländebegehungen gegenüber der Öffentlichkeit an und entspricht damit der Informationspflicht gemäß § 30 (2) ThürNatG. Die Mitarbeiter der Planungsbüros können sich als Beauftragte des TLUBN durch eine Legitimationsbescheinigung ausweisen. In diesem Zusammenhang bittet das TLUBN die Betroffenen um Verständnis und um Unterstützung für die erforderlichen Arbeiten.

Im Laufe des Planungsprozesses sind Gespräche mit Landnutzern und regionalen Akteuren vorgesehen, in denen die Erhaltungsziele erläutert, bestehendes Konfliktpotential aufgezeigt und gemeinsam Lösungen zur Erhaltung der Lebensräume und Arten gesucht werden.

Der Fachbeitrag Offenland jedes Managementplanes wird zum Ende des Planungsprozesses in einem gesonderten Termin der interessierten Öffentlichkeit vorgestellt. Sollten Sie bereits vorher Fragen oder Anregungen zur Entwicklung des Gebietes haben, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter  des Thüringer Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz.

Die Lage der Gebiete kann auf folgenden Internetseiten des Freistaat Thüringen eingesehen werden:

www.thueringenviewer.thueringen.de/thviewer

www.antares.thueringen.de/cadenza.

Mehr Informationen über die Managementplanung erhalten Sie auf der Internetseite des Thüringer Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz:

www.natura2000.thueringen.de.

Ansprechpartner: TLUBN, Ref. 34; Frau Dr. Vogel: Anja.Vogel@tlubn.thueringen.de

Anschrift

Landgemeinde Uder
Siedlung 14
37318 Uder

Kontakt

Telefon: 036083 480-0
Telefax: 036083 480-24

E-Mail: info@lg-uder.de
Internet: www.lg-uder.de

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