Öffentliche Bekanntmachung 4. Runde Lärmaktionsplanung gem. § 47 d Abs. 3 BImSchG

Mit dieser amtlichen Bekanntmachung wird auf die öffentliche Beteiligung gem. § 47 d Abs. 3 BImSchG der 4. Runde der Lärmaktionsplanung der Gemeinde Uder hingewiesen. Der räumliche Geltungsbereich der Lärmaktionsplanung der 4. Runde erstreckt sich über die Ortsteile Uder und Steinheuterode.

Mit der EU Umgebungslärmrichtlinie RL 2002/49 hat die Europäische Union eine Richtlinie zur Reduktion von Schallimmissionen verabschiedet. Ähnlich wie das Bundes-Immissionsschutzgesetz zielt die Richtlinie darauf ab, schädliche Umwelteinwirkungen durch Umgebungslärm zu vermeiden und zu vermindern. Damit werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, für bestimmte Gebiete und Schallquellen in einem vorgegebenen Zeitrahmen strategische Lärmkarten zu erstellen und die Öffentlichkeit über die Schallbelastungen und die damit verbundenen Wirkungen zu informieren. Gegebenenfalls sind Aktionspläne mit Lärmschutzmaßnahmen aufzustellen, wenn bestimmte, von den einzelnen Mitgliedstaaten in eigener Verantwortung festgelegte Kriterien zur Vermeidung schädlicher Umwelteinwirkungen oder zum Schutz und Erhalt ruhiger Gebiete nicht erfüllt sind.

Der Schwerpunkt der Bearbeitung in der 4. Runde liegt auf einer Überprüfung und Überarbeitung bestehender Lärmaktionspläne. Bis spätestens 18. Juli 2024 sind bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und zu überarbeiten. Die Lärmstatistik kann unter folgendem Link eingesehen werden:  

https://antares.thueringen.de/cadenza/p/luft.laerm

Der Entwurf des Lärmaktionsplanes liegt vom 4. März bis einschließlich 5. April 2024  in der Zeit  von   

Montag, Donnerstag, Freitag09:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag09:00 bis 12:00 Uhr  und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr


in der Landgemeinde Uder, Uder, Siedlung 14, Zimmer 206, 37318 Uder, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Der Entwurf des Lärmaktionsplanes kann ebenfalls online unter  

https://www.lg-uder.de/aktuelles

eingesehen werden. Während des oben genannten Zeitraums besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Stellungnahmen sind bis zum 19. April 2024 elektronisch an die E-Mail-Adresse bauamt@lg-uder.de zu übermitteln. Bei Bedarf kann eine Stellungnahme auch auf anderem Wege abgegeben werden.

Uder, 2. März 2024

Dielenschneider, Staatlich Beauftragte

Anlagen
Entwurf - Lärmaktionsplan Gemeinde Uder
Lärmkarte 24-Stunden-Pegel
Lärmkarte Nachtpegel

Anschrift

Landgemeinde Uder
Siedlung 14
37318 Uder

Kontakt

Telefon: 036083 480-0
Telefax: 036083 480-24

E-Mail: info@lg-uder.de
Internet: www.lg-uder.de

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