Wichtige Informationen zur Bildung der Landgemeinde

Das Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2024 wurde am 7. Dezember 2023 im Thüringer Landtag verabschiedet. Mit Jahresbeginn 2024 werden die Gemeinden Birkenfelde, Eichstruth, Lenterode, Lutter, Mackenrode, Röhrig, Schönhagen, Steinheuterode, Thalwenden, Uder und Wüstheuterode damit zur Landgemeinde Uder fusionieren.

Diese Neugliederung bringt einige Änderungen (z. B. die korrekte Angabe der Anschrift etc.) mit sich. Die für Sie wichtigsten Fragen haben wir hier für Sie zusammengefasst.

Korrekte Angabe der Anschrift

Die Gemeinden Birkenfelde, Eichstruth, Lenterode, Lutter, Mackenrode, Röhrig, Schönhagen, Steinheuterode, Thalwenden und Wüstheuterode werden zukünftig als Ortsteil bezeichnet. Im Anschriftenfeld wird nach dem Namen die Ortsteilbezeichnung angegeben. Die offizielle Abkürzung „OT“ vereinfacht die Lesbarkeit der Adresse. Nach der Ortsteilbezeichnung werden Straße mit Hausnummer und der Ort (Uder) angegeben. Die korrekte Anschrift sieht demnach folgendermaßen aus:

 

Erika Mustermann                                      oder:               Erika Mustermann

OT Wüstheuterode                                                            Wüstheuerode

In der Schlehenhecke 45                                                  In der Schlehenhecke 45

37318 Uder                                                                          37318 Uder

Doppelte Straßennamen in den Ortsteilen

Eine Änderung von doppelten Straßennamen in der Landgemeinde Uder ist nicht vorgesehen.

Ummeldung

Eine Ummeldung ist für die Einwohner der zukünftigen Ortsteile erforderlich. Diese kann ab dem 8. Januar 2024 nach vorheriger Terminvereinbarung (Tel: 036083 480 19 oder 036083 480 20) zu den üblichen Öffnungszeiten im Einwohnermeldeamt des Rathauses erfolgen. Ein neuer Personalausweis ist nicht erforderlich - es wird lediglich die neue Anschrift auf Ihrem Personaldokument vermerkt (Adressaufkleber).

Mitteilung der neuen Anschrift

Nachdem Sie sich umgemeldet haben, teilen Sie (wie bei einem Umzug) sämtlichen Institutionen Ihre neue Anschrift mit.

Informationen des Einwohnermeldeamtes

Aufgrund der Umstrukturierung bleibt das Einwohnermeldeamt vom 27. Dezember 2023 bis zum 5. Januar 2024 geschlossen. Neue Reisepässe können ab der 2. Januarwoche (ab 8. Januar 2024) beantragt werden.

Ab Januar besteht die Möglichkeit, Passfotos für die Ausweisdokumente direkt vor Ort in der Meldestelle anfertigen zu lassen. Ein Passfoto zum Verwenden im Ausweisdokument kostet 7,00 EUR. Bei Ausdruck des Fotos wird eine zusätzliche Pauschale von 3,00 EUR berechnet.

Informationen der Kämmerei

Aufgrund der Datenumstellung im Bereich Finanzbuchhaltung können Lastschriften (Grundsteuern, Gewerbesteuern, Mieten, Elternbeiträge und Essengelder Kindergarten) erst verspätet bearbeitet werden. Der genaue Zeitpunkt kann noch nicht benannt werden. Eine Überweisung ist aber jederzeit ab dem 1. Januar 2024 auf die Konten der Gemeinde Uder

 

DKB                   DE 20 1203 0000 0000 9445 53  oder

Sparkasse         DE 88 8205 7070 0230 0001 69 möglich.

 

Bestehende Verträge der Gemeinden

Bereits bestehende Verträge, dessen Laufzeit auch über den 31. Dezember 2023 hinausgehen, werden automatisch übernommen. Rechtsnachfolger ist die neue Landgemeinde. Das betrifft zum Beispiel auch alle Miet- oder Pachtverträge, Nutzungsverträge von Sportvereinen o.ä.

Vertretung in der zukünftigen Kommunalpolitik

Die Gemeinderäte der einzelnen Gemeinden werden ab dem 01. Januar 2024 zu Ortschaftsräten und bleiben bis zur Kommunalwahl im Mai 2024 mit den derzeitigen Mitgliedern bestehen. Die Bürgermeister/innen werden bis zum Ende ihrer Legislaturperiode zu Ortschaftsbürgermeisterinnen und Ortschaftsbürgermeister. Bei der Kommunalwahl werden dann die Ortschaftsbürgermeisterinnen und Ortschaftsbürgermeister, welche von ihrem Amt zurücktreten, sowie die Ortschaftsräte neu gewählt. 

Nutzung der Dorfgemeinschaftshäuser, Mehrzweckhallen, Vereinsräume u.a.

Die Abwicklung von Vermietungen der Dorfgemeinschaftshäuser, Mehrzweckhallen, Vereinsräume bzw. ortsangehörigen Objekten obliegt den Ortschaftsbürger-meisterinnen und Ortschaftsbürgermeistern.

Weitere Fragen?

Wenden Sie sich bitte für weitere Fragen an Ihre Verwaltung, welche über die bekannten Informationswege erreichbar ist. Der neue Internetauftritt der Landgemeinde wird unter der Adresse www.lg-uder.de ab 8. Januar 2024 erreichbar sein.

Ihre Verwaltung

Anschrift

Landgemeinde Uder
Siedlung 14
37318 Uder

Kontakt

Telefon: 036083 480-0
Telefax: 036083 480-24

E-Mail: info@lg-uder.de
Internet: www.lg-uder.de

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