Die Verwaltung appelliert an alle Hundehalter und Hundehalterinnen

Leider häufen sich aktuell wieder Meldungen, dass Hunde nicht an der Leine geführt werden und dass Bürgersteige, Grünanlagen und sonstige Flächen im Gebiet der Landgemeinde mit Hundekot verunreinigt sind. Die ordnungsbehördliche Verordnung der Landgemeinde Uder (einzusehen hier) bestimmt, dass für Hunde in der Ortslage Leinenpflicht herrscht und die Hundehalter zur Beseitigung von Verunreinigungen verpflichtet sind. Verschmutzungen durch Hundekot bieten nicht nur einen unerfreulichen Anblick und belästigen die Bevölkerung. Sie können auch Krankheiten übertragen, sodass gesundheitliche Gefahren wie zum Beispiel für spielende Kinder nicht auszuschließen sind.

Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Ordnungsamtes werden Kontrollen durchführen und bei Feststellungen entsprechende Bußgeldverfahren einleiten. Die Verwaltung appelliert deshalb an die Bürger, ihre Hunde anzuleinen und die Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner ordnungsgemäß zu entsorgen. Eine saubere Gemeinde vermittelt ein Gefühl des Wohlbefindens und der Sicherheit.

Eine ordnungsgemäße Entsorgung von Müll und Hundehaufen erhöht nicht nur die Lebensqualität in der Gemeinde, sie zeugt auch von Respekt gegenüber Mitmenschen und der Umwelt. Außerdem kostet sie nicht viel Zeit und im Vergleich zu einem Bußgeld fast nichts.

 

Anschrift

Landgemeinde Uder
Siedlung 14
37318 Uder

Kontakt

Telefon: 036083 480-0
Telefax: 036083 480-24

E-Mail: info@lg-uder.de
Internet: www.lg-uder.de

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