Rechtliche Regelungen zur Inanspruchnahme der Betreuung im Kindergarten unter den Gegebenheiten der Thüringer SARS-CoV-2 Maßnahmenfortentwicklungsverordnung vom 12. Mai 2020

Seit dem 18. Mai ist es den Kommunen freigestellt, die Notfallbetreuung aufzuheben und in den eingeschränkten Regelbetrieb zu wechseln. Dieser Wechsel muss spätestens bis zum 15. Juni 2020 erfolgen. Einhergehend mit dieser Möglichkeit der erweiterten Betreuung gibt es aber auch ein Konzept zur Kita-Hygiene-Corona des Bildungs- und Gesundheitsministeriums. In diesem sind Vorgaben festgelegt, die von den Kommunen und Trägern einzuhalten sind. Die Einhaltung der Hygienemaßnahmen ist dabei Grundvoraussetzung, dass der Kindergarten überhaupt öffnen darf.

Der Wechsel von der jetzigen Phase 2 mit Notfallbetreuung und seit dem 18. Mai der zusätzlichen Aufnahme der Vorschulkinder in die Phase 3 - eingeschränkter Regelbetrieb - bedeutet aber auch, dass allen Kindern der Zugang zur Kindertagesbetreuung eröffnet wird. Für die seit dem 18. Mai sich in der Notfallbetreuung befindlichen Kinder bedeutet dies einen Rückschritt, für alle anderen eine Verbesserung.

Der Rückschritt für die Kinder, die in der Phase 2 ganztags betreut wurden, liegt darin, dass nun aufgrund der Hygienevorschriften keine Ganztagsbetreuung mehr vorgehalten werden kann.

So ist im Hygienekonzept der zuständigen Ministerien festgelegt, dass die Betreuung der Kinder in beständigen Gruppen erfolgt, wobei Beständigkeit sowohl in Bezug auf die Kinder als auch auf das betreuende Personal gefordert wird. Weiterhin ist festgelegt, dass für jede Gruppe ein separater Raum vorgehalten werden muss. Für die pädagogische Nutzfläche wird darüber hinaus empfohlen, dass für die Kinder unter 3 Jahren statt 5 m² nun 6 m² je Kind im Raum vorhanden sein sollen und für die Kinder ab Vollendung des 3. Lebensjahres eine Fläche von 4 m² (statt bisher 2,5 m²) vorgehalten werden soll. In der personellen Konsequenz bedeutet das, dass kein Kind länger betreut werden kann, als die Arbeitszeit seiner Erzieherinnen in der festgelegten Gruppe andauert, bzw. eine Betreuung nur stattfinden kann, solange die Erzieherinnen nicht verhindert sind (Verbot des Springereinsatzes).  Von der Raumsituation gesehen bedeutet das, dass aufgrund des erhöhten Platzbedarfes für die Kinder nicht mehr alle Kinder gleichzeitig im Kindergarten betreut werden könnten. Letztlich ist die Empfehlung des Landes zu einem erhöhten Flächenbedarf Ergebnis einer Risikobewertung, die der Träger selbst vornimmt. Je mehr Kinder in einer Gruppe, desto mehr müssen auch im Infektionsfall in die Quarantäne. Wir kommen mit dem Eintritt in den eingeschränkten Regelbetrieb letztlich zu einem Wechselmodell, dass Gruppen wochenweise betreut werden können und wiederum die andere Woche nicht betreut werden können. Lediglich im Kindergarten der Gemeinde Lutter haben wir so gute Flächenbedingungen, dass eine durchgängige Betreuung aller Kinder abgesichert werden kann, solange das Personal nicht ausfällt. Mittlerweile wollen alle Kindergärten in der VG Uder die Flächenvorgaben in modifizierter Form anwenden und damit eine durchgehende Betreuung der Kinder sicherstellen und den Wechselbetrieb vermeiden. Vom 8. Juni an wird auch der Kindergarten in Wüstheuterode eine durchgehende Monatsbetreuung ohne wöchentlichen Wechsel der Gruppen anbieten können. Nach dem Ergebnis einer Telefonkonferenz mit dem zuständigen Bildungsminister vom 28. Mai 2020 will dieser dem Kabinett am 9. Juni 2020 vorschlagen, auf die Flächenvorgaben zu verzichten und eine durchgängige Betreuung von mind. 8 Stunden pro Tag ohne Wechselmodell in den Kindergärten und Grundschulen verpflichtend machen.

Folgende Betreuung ist in den Kindergärten der VG Uder, Stand heute Mittag (28. Mai) vorgesehen:

Eintritt in den eingeschränkten Regelbetrieb, Phase 3 und Beendigung des Notfallbetriebes, Phase 2:

Kindergarten An der Märchenstraße Wüstheuterode ab 25. Mai 2020
Öffnungszeiten: 07:00 Uhr - 15:30 Uhr und freitags von 07:00 - 12:00 Uhr

St. Jakobus Uder, St. Joseph Lutter und St. Leonhard Birkenfelde ab 2. Juni 2020
Öffnungszeiten:

St. Jakobus Uder07:30 - 15:30 Uhr 
St. Joseph Lutter07:30 - 15:30 Uhr2 Gruppen
St. Joseph Lutter06:30 - 16:30 Uhr2 Gruppen
St. Leonhard Birkenfelde07:00 - 16:00 Uhr1 Gruppe
St. Leonhard Birkenfelde07:30 - 16:00 Uhr1 Gruppe

DRK-Kindergarten Uder ab 2. Juni 2020 eingeschränkter Regelbetrieb
Öffnungszeiten: 07:00 Uhr - 15:30 Uhr

Bei den Öffnungszeiten ist zu beachten, dass es keine sogenannten Auffanggruppen gibt. Die Kinder einer Gruppe kommen nicht in den Kontakt mit den Kindern anderer Gruppen. Das Gleiche gilt auch für die Erzieherinnen. Für die Eltern herrscht ein Betretungsverbot für die Einrichtungen. Nähere Informationen erhalten Sie direkt in Ihrem Kindergarten.

Zu den Elternbeiträgen.
Der Thüringer Landtag berät derzeit noch über das Thüringer Corona-Pandemie-Gesetz. Zu diesem wurde nun auch der Thüringer Gemeinde- und Städtebund angehört. Der GStB bemängelt, dass es in dem Gesetzentwurf noch keine hinreichend klaren Bestimmungen der Erstattung der Ausfälle der Elternbeiträge gibt. Weder ist die Schließungszeit hinreichend definiert, noch gibt es klare Regelungen über die Höhe der Erstattungen bei Inanspruchnahme von verkürzten Betreuungszeiten. Vorab und in Abwägung sowie Erwartung weiterer rechtlicher Regelungen wollen wir in der VG Uder wie folgt verfahren: Wer die Betreuungszeit trotz Betreuungsvertrag für einen vollen Kalendermonat aussetzt, wird auch nicht zu einem Elternbeitrag herangezogen. Dafür wird die VG Uder ein Antragsformular bereitstellen.

Wer sein Kind bei Eintritt in den eingeschränkten Regelbetrieb nicht in Vollzeit betreut bekommt, braucht auch nicht den vollen Elternbeitrag entrichten. Entsprechend würde der Betrag nach dem 3-Stufen-Modell zwischen mehr als 5 Stunden und 8 Stunden fällig. Wer sein Kind nur jede 2. Woche bringen darf, für den würde auf die Halbtagsregelung beim Elternbeitrag abgestellt.

Wir gehen davon aus, dass der eingeschränkte Regelbetrieb bis zur Einführung eines Impfstoffes oder dem Ende der Pandemie weiter gilt. Mit allen Eltern und Kindern wünschen wir uns, dass das Infektionsgeschehen nachlässt und der Normalbetrieb in der Kinderbetreuung möglichst bald wieder stattfinden kann.

Ihr
Th. Heddergott

Anschrift

Landgemeinde Uder
Siedlung 14
37318 Uder

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