Zu den gekündigten Betriebskostenverträgen mit der Caritas St. Martin gGmbH

Am 14. Dezember 2016 wurden die Beratungen zur Erstattung der Betriebskosten für die drei Kindergärten St. Jakobus in Uder, St. Josef in Lutter und St. Leonhard in Birkenfelde ergebnislos abgebrochen.

Die Gemeinden haben nur die erforderlichen und angemessenen Betriebskosten zu tragen, die für den Betrieb einer Einrichtung notwendig sind. Darüber gibt es weiter­hin unterschiedliche Auffassungen, die so deutlich waren, dass die Gemeinden die Betriebskostenverträge gekündigt haben. Nicht zu den Betriebskosten gehören die Ausgaben für die Küche. Diese werden über die Einnahmen aus dem Essengeld finanziert. Die Gemeinden haben keine Zuständigkeit über die Einnahmen und Aus­gaben in diesem Bereich. Die Verantwortung liegt allein beim Träger.

Nachdem es bereits Gespräche wegen der Kündigung der Betriebskostenverträge beim Ordinariat in Erfurt gegeben hat, wurde eine weitere Verhandlung Anfang April zu den Betriebskosten in Uder anberaumt. Kosten, die von der Gemeinde nicht zu finanzieren sind, wurden gestrichen und weitere Ausgaben bei den Sach- und Verwaltungsausgaben mit den Ausgaben des DRK-Kindergartens in Uder und dem kommunalen Kindergarten in Wüstheuterode verglichen. In den Betriebskosten für die Einrichtungen in Uder (St. Jakobus) und Lutter sind nun erstmals erhebliche Serviceleistungen eines Fremdunternehmens für die Küche aufgetaucht. Im noch gültigen Vertrag zwischen den Gemeinden und dem Träger ist unter § 8 „Verpfle­gungskosten“ geregelt: „Die Personal- und Sachkosten für die Verpflegung werden zwischen den Eltern und dem Träger direkt abgewickelt“. Das heißt, dass die Gemeinden mit diesen Kosten nichts zu tun haben. Daher war es nicht sachgerecht, diese Kosten in die Betriebskostenabrechnung für die Kostenerstattung durch die Gemeinden und Eltern (mnd. 22,5 %) hineinzunehmen. Die Kosten für die Küche sind in den Verhandlungen Anfang April nun wieder aus den Betriebskosten heraus­genommen worden. Das führt nun dazu, dass der Träger seine Kalkulation für das Essengeld anpassen muss.

Was die unmittelbaren Betriebskosten in Zukunft betrifft, sollen sich diese an die Kosten vergleichbarer Kindergärten anlehnen. Gegenwärtig ist jedoch ein deutlich höherer Wert festzuhalten. Aus Sicht der Gemeinden wäre eine Möglichkeit der Einsparung die Rückübertragung der Trägerschaft der katholischen Kindergärten an die Pfarrgemeinde.

Sollte dieses Angebot durch das Ordinariat beim Bistum Erfurt nicht angenommen werden, strebt die Gemeinde Birkenfelde eine Kommunalisierung des Kindergartens ab August 2017 an. Die Arbeits- und Betreuungsverhältnisse sollen nahtlos auf die Gemeinde übergehen.

In den Einrichtungen der St. Martin gGmbH in Uder und Lutter kann aufgrund der Eigentumsverhältnisse der Gebäude zunächst nur ein neuer Betriebskostenvertrag ausgehandelt werden.
Th. Heddergott

Anschrift

Landgemeinde Uder
Siedlung 14
37318 Uder

Kontakt

Telefon: 036083 480-0
Telefax: 036083 480-24

E-Mail: info@lg-uder.de
Internet: www.lg-uder.de

weitere Informationen