Apropos Gemeindegebietsreform und Vorschaltgesetz

Am 13. Juli 2016 ist das Vorschaltgesetz zur Durchführung der Gebietsreform in Thüringen in Kraft getreten. Bereits am 22. Dezember 2015 hatte die Landes­regierung das Leitbild „Zukunftsfähiges Thüringen“ verabschiedet. In diesem waren schon Zielstellungen und Grundsätze des Vorschaltgesetzes enthalten. Danach sollen die Verwaltungsgemeinschaften abgeschafft werden und neue Einheits- oder Landgemeinden gebildet werden. Die Mindestgröße für die Gemeinden soll dabei 6.000 Einwohner nicht unterschreiten. Bei den Landkreisen gilt eine Mindestgröße von 130.000 Einwohnern im Jahr 2035. Während es bei den Gemeinden eine Freiwilligkeitsphase bis zum 31. Oktober 2017 gibt, in welcher Gemeinden den Zusammenschluss eigenständig per Vertrag regeln können, gibt es diese Freiwillig­keitsphase auf Landkreisebene nicht. Am 11. Oktober 2016 wurde die Karte ver­öffentlicht, welche den neuen Zuschnitt der Landkreise vorgibt. Für das Eichsfeld ist dabei das schlimmste Szenario eingetreten: Die Zusammenlegung mit dem seit vielen Jahren hoch verschuldeten Unstrut-Hainich-Kreis. Dieser weist nicht nur eine Kreisumlage von fast 50 % aus, gegenüber knapp 40 % im Eichsfeld, sondern benötigte vom Land zusätzlich 12 Mill. EUR für das laufende Haushaltsjahr, um seinen Haushalt auszugleichen. Folglich ist nachvollziehbar, wenn der Vorsitzende des Finanzausschusses des Landkreistages, Landrat Dr. Henning, äußert, dass im gemeinsamen Landkreis mit einer Kreisumlage von ca. 60 % zu rechnen sei. Die meisten hatten wohl gehofft, dass der ohne Bedarfszuweisungen des Landes sonst zahlungsunfähige Nachbarkreis wieder in die Altkreise zerlegt und die starken Landkreise Eichsfeld und Gotha sich die Lasten wenigstens teilen würden. Denn zu der hohen Verschuldung kommen die deshalb seit Jahren vernachlässigten Aus­gaben in die Schulinfrastruktur und das Kreisstraßennetz hinzu. Die Höhe der Kreis­umlage hat erhebliche Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit unserer Gemeinden. Bei einem freiwilligen Zusammenschluss innerhalb der VG Uder bis Ende Oktober 2017 ist unseren Gemeinden eine einmalige Prämie von 100 EUR je Einwohner gesetzlich zugesichert. Das wären ca. 640.000 EUR Prämie. Für das Jahr 2018, Jahr der Auflösung des Landkreises Eichsfeld, haben wir im Finanzplan eine Kreisumlage in Höhe von ca. 1.650.000 EUR kalkuliert. Ein Anstieg des Umlagesatzes auf 50 % würde die Kreisumlage, die unsere Gemeinden zu zahlen haben, bereits auf knapp 2,1 Mill. EUR steigen lassen. 450.000 EUR mehr pro Jahr. Würde sich der Umlagesatz für einen ausgeglichenen Haushalt auf 60 % erhöhen, betrüge diese im Vergleichsjahr bereits knapp über 2,5 Mill. EUR. Das wären pro Jahr 850.000 EUR mehr an Kreisumlage. Deshalb ist die Zusammenlegung mit dem Landkreis in Thüringen, der finanziell am schlechtesten aufgestellt ist, fiskalisch betrachtet die schlechteste Variante für das Eichsfeld. Über die Ausdehnung des Landkreises bis nach Herbsleben im Südosten oder Wiegleben im Südwesten mag man ebenfalls geteilter Meinung sein. Aufgrund der rigorosen Umsetzung der Mindesteinwohner­zahlen steigt auch die Wahrscheinlichkeit der Zusammenlegung der VG Uder mit der VG Hanstein-Rusteberg. Da die Nachbar-VG mit prognostizierten 4.700 Einwohnern im Jahr 2035 deutlich an der 6.000-Einwohnergrenze scheitert, ist mit einem frei­willigen oder gesetzlich verordneten Zusammengehen zu rechnen. An eine Aus­nahmeregelung bei Untermaßigkeit mag man angesichts der vorgelegten Kreiskarte nun überhaupt nicht mehr glauben.

Thomas Heddergott
Gemeinschaftsvorsitzender

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