Hundesteuern

Die Hundesteuer ist eine Abgabe, die das Halten von Hunden zu privaten Zwecken im Gemeindegebiet besteuert. Neben dem Einnahmezweck verfolgt die Hundesteuer auch den ordnungspolitischen Zweck, die Zahl der Hunde im Gemeindegebiet zu begrenzen.

Daneben sehen die Kommunalsatzungen oftmals Steuerbefreiungen oder -ermäßigungen für Blindenhunde, Hütehunde, Gebrauchshunde, Hunde mit bestandener Begleithundeprüfung und Hunde in Tierheimen vor. Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Hundesteuersatzung Ihrer Gemeinde.

Die derzeit gültigen Hundesteuersätze für die Mitgliedsgemeinden entnehmen Sie bitte den aktuellen Hundesteuersatzungen der einzelnen Gemeinden (bitte hier klicken).

Ihre Gemeinde erhebt für das Halten von mehr als 3 Monate alten Hunden nach der Hundesteuersatzung eine Hundesteuer. Wer einen Hund anschafft oder mit einem Hund zuzieht, hat ihn nach den Vorgaben der Satzung unverzüglich schriftlich anzumelden.

Sollten Sie Ihren Hund noch nicht angemeldet haben oder eine Abmeldung notwendig sein, so verwenden Sie bitte die folgenden Formulare:

Hier besteht für Sie die Möglichkeit über das Internetportal ThAVEL (Thüringer Antragssystem für Verwaltungsleistungen) Ihren Hund an- bzw. abzumelden.

Anschrift

Landgemeinde Uder
Siedlung 14
37318 Uder

Kontakt

Telefon: 036083 480-0
Telefax: 036083 480-24

E-Mail: info@lg-uder.de
Internet: www.lg-uder.de

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