Für die im Gemeindegebiet liegenden Gewerbebetriebe setzt das Finanzamt in eigener rechtlicher Verantwortung die Messbeträge fest. Durch Vervielfältigung mit dem Hebesatz wird die Gewerbesteuer ermittelt und festgesetzt.
Die Höhe des Hebesatzes wird vom Gemeinderat in der Haushaltssatzung beschlossen, wobei die Festsetzung grundsätzlich bis 30.06. eines Kalenderjahres zu treffen ist. Nach diesem Zeitpunkt kann der Beschluss über die Festsetzung des Hebesatzes nur noch gefasst werden, wenn der Hebesatz die Höhe der letzten Festsetzung nicht überschreitet.
Veränderungen des Hebesatzes im Laufe eines Kalenderjahres wirken auf den Beginn des Kalenderjahres zurück.
Der Hebesatz der Gewerbesteuer beträgt für die Mitgliedsgemeinden wie folgt (bitte klicken).