Die Gemeinde entbindet den Träger von der Pflicht zur Erhebung des Elternbeitrages für den Kindergarten in der Verwaltungsgemeinschaft Uder während der Zeit der erhöhten Ansteckungsgefahr mit dem Coronavirus und gleichzeitig geltenden strengen Hygienevorschriften, wenn das Kindergartenkind mit Betreuungsvertrag 2 Wochen vor dem beantragten, nicht beanspruchten, Monat für einen vollen Monat von der Betreuung im Kindergarten abgemeldet wird.
Für den Monat März gilt abweichend: Anmeldung bis spätestens 22. Februar 2021.
Landesrechtliche Regelungen zum Elternbeitrag haben Vorrang vor dieser Regelung. Diese Leistung ist freiwillig, begründet keinen Rechtsanspruch und kann jederzeit einseitig von der mit dem Träger durch Vertrag gebundenen Gemeinde widerrufen werden.