Die Unterlagen zu allen öffentlichen Bekanntmachungen sind weiterhin, nach Terminvereinbarung unter 036083 48012 oder bauamt@vg-uder.de, in der Verwaltungsgemeinschaft Uder möglich.
Gemeinde Mackenrode
Öffentliche Bekanntmachung des Bebauungsplanes Nr. 3
Wohngebiet "Am Dorfpark" in Mackenrode
Bekanntmachung des Abwägungs- und Satzungsbeschlusses Nr. 15/2022 sowie der Genehmigung Nr. 63.51101.004/2022-635000095 des Bebaungsplanes Nr. 3 „Am Dorfpark“ der Gemeinde Mackenrode
Montag, Mittwoch, Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr
im Bauamt, Zimmer 207, der Verwaltungsgemeinschaft Uder, Siedlung 14, 37318 Uder von jedermann eingesehen und über deren Inhalt Auskunft verlangt werden.
Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 und Abs 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel in der Abwägung nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB sind gemäß § 215 Abs. 1 Nr. 1-3 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.
Ist die Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) enthalten oder auf Grund der ThürKo erlassen worden sind, zu Stande gekommen, so ist die Verletzung gemäß §21 Abs. 4 Satz 1 ThürKO unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist (§ 21 Abs. 4 Satz 3 ThürKO). Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Wurde eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen (§21 Abs. 4 Satz 3 ThürKO).
Helmut Bode
Bürgermeister
Gemeinde Asbach-Sickenberg
Flurbereinigungsverfahren Oberrieden-Werra - VF 2608 -
Gemeinde Lutter
Öffentliche Auslegung des Entwurfes der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3
Allgemeines Wohngebiet "Im Langtal" gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Gemeinde Asbach-Sickenberg
SuedLink: Ankündigung von Kartierungsarbeiten
Gemeinde Dietzenrode/Vatterode
Aufstellungsbeschluss einer Ergänzungssatzung im OT Vatterode
Gemeinde Dietzenrode/Vatterode
Aufstellungsbeschluss Vorhabenbezogener B-Plan Nr. 1 - "Hinter den Höfen" in Vatterode
Gemeinde Uder
Öffentliche Auslegung des Entwurfes 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Uder
Gemeinde Uder
Öffentliche Auslegung des Entwurfes Vorhabenbezogener B-Plan Nr. 12 - "Solarpark Uder"