Das Ordnungsamt informiert zum Winterdienst

Zu Winterdienst und Straßenreinigung möchte die Ordnungsbehörde noch einmal auf die Pflichten der Grundstückseigentümer (das betrifft auch unbebaute Grundstücke) im Winter hinweisen. Neben der allgemeinen Straßenreinigungspflicht haben die Verpflichteten bei Schneefall die Gehwege und Zugänge zu Überwegen vor ihren Grundstücken in einer solchen Breite von Schnee zu räumen, dass der Verkehr nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt wird. Bei Schnee und Eisglätte haben die Verpflichteten die Gehwege, die Zugänge zu Überwegen, die Zugänge zur Fahrbahn und zum Grundstückseingang so rechtzeitig zu streuen, dass Gefahren für Fußgänger nicht entstehen können. Ein Ablagern von Schnee auf der Straße ist verboten und stellt einen schweren Eingriff in den Straßenverkehr dar. Als Streumaterial sind vor allem Sand, Splitt und ähnliches Material zu verwenden. Weiterhin sind die Abflussrinnen bei Tauwetter von Schnee frei zu halten.

Ihr Ordnungsamt

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Landgemeinde Uder
Siedlung 14
37318 Uder

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