Nach dem Thüringer Schiedsstellengesetz sind in allen Gemeinden des Freistaates Schiedsstellen einzurichten. Kleine Gemeinden können mit anderen Gemeinden eine gemeinsame Schiedsstelle bilden.
Für die Schiedsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Uder werden noch
Schiedsmänner/Schiedsfrauen bzw.
stellvertr. Schiedsmänner/Schiedsfrauen
gesucht.
Die Schiedsperson ist ehrenamtlich tätig und wird von den Gemeinderäten für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Die gewählte Schiedsperson bedarf der Bestätigung durch den Direktor des Amtsgerichts.
Wer Interesse an dieser ehrenamtlichen Tätigkeit hat, melde sich bitte in der VG Uder, Hauptamt, Siedlung 14, 37318 Uder, Tel. 036083/480-0.