Notwendige Anpassung der Elternbeiträge in den Kindergärten der VG Uder

Zum Ende eines Jahres werden die Haushaltspläne (Ausgaben und Einnahmen der Kommunen) aufgestellt. Ein wichtiger Posten dabei sind immer die Planungen für die Kindertagesstätten in der VG Uder, für welche nach den Beratungen für 2019 insgesamt 2.346.000 EUR benötigt werden.

In einer guten Atmosphäre wurden die Planzahlen vom November bis in den Februar hinein mit den Trägern beraten, erneut angepasst und insoweit abgeändert, um die Erhöhungen für die Eltern möglichst gering zu halten. Doch ein Beispiel aus dem Nachbarland sollte uns eine Warnung sein: Da setzt eine Stadt in Niedersachsen 15 Jahre die Erhöhung der Elternbeiträge für die Kindertagesstätte aus und erhöht diese dann bei Wegfall der Elternbeiträge ab 3 Jahren (Landesgesetz) um satte 330 EUR monatlich für die 1- und 2-jährigen.

Warum erwähne ich dieses Beispiel? Zum einen wird damit deutlich, dass es gerechter ist, jährlich gleichmäßig die Eltern an den Kosten zu beteiligen, als sich später die entstandenen Haushaltslöcher von den dann gerade zufällig die Kindertagesstätte benötigenden Eltern nachträglich stopfen zu lassen. Zum anderen fällt auf, dass auch Thüringen gerade ein beitragsfreies Kindergartenjahr eingeführt hat und ein zweites nach der Landtagswahl einführen will. Schön für das Land. Doch ist das wirklich wünschenswert? Während die Landespolitiker das Lob für die Beitragsfreiheit ernten, bleiben die Kommunen mit der Finanzierung allein. Zwar werden den Kommunen die ausgefallenen Elternbeiträge vom Land erstattet, jedoch bleiben alle anderen Kostensteigerungen bei den Kommunen hängen.

Ein Beispiel gefällig? Im 2. Halbjahr 2010 wurden die Zuschüsse an die Kommunen, die sogenannten Pauschalen des Landes pro Kind, in der Kindertagesstätte auf 270 EUR für die 1- bis 3-jährigen angehoben. 2016 wurden diese dann auf 290 EUR angepasst. Für die 3- bis 6,5-jährigen wurde die Pauschale zuerst auf 130 EUR festgelegt, dann auf 140 EUR in 2016 angepasst. Eine Steigerung von ca. 7 %! Die Steigerung der Platzkosten im selben Zeitraum lag im Durchschnitt der Einrichtungen in der VG Uder jedoch bei 46,5 % (im Vergleich zu 2007 bei rund 80 %). Während sich das Land im Jahr 2011 noch mit 37,67 % an den Kosten unserer Kitas beteiligte, sinkt dieser Anteil im Jahr 2019 auf 30,16 % ab. Das macht rechnerisch aber tatsächlich eine Verringerung des Landesanteils um 19,93 % aus. In Zuwendungen ausgedrückt haben unsere Kommunen nun wegen dieses Rückgangs des Landesanteils 176.175 EUR zusätzlich aufzubringen. Teilt man diesen Betrag durch die Anzahl unserer Kinder in den Einrichtungen, kommt man auf einen monatlichen Betrag von 50 EUR je Kind, der uns nun nicht mehr zur Verfügung steht.  

Das Land lässt sich feiern und Kommunen und Träger haben den Schwarzen Peter. Nun haben wir mit dem Träger verhandelt, um die Belastungen für die Eltern, wo diese notwendig waren, weniger stark ansteigen zu lassen. Das ging sehr stark in den Sachkostenbereich, zulasten der Geräte- und Ausrüstungsgegenstände, zulasten der Unterhaltung. Ob das letztlich das Ziel der Abschaffung der Elternbeiträge ist, dass künftig kein Geld mehr da ist, um in den Einrichtungen zu investieren? Und wenn die Kommunen schon den Geldhahn abgedreht bekommen sollen, dann sollte wenigstens dafür Geld aufgewendet werden, dass die Erzieherinnenanwärter nicht mehr ihre eigene Ausbildung bezahlen müssen, denn es geht uns mit immer weiter verbesserten Betreuungsschlüsseln auch langsam der Nachwuchs an Fachkräften aus.

Th. Heddergott

Gemeinschaftsvorsitzender

Ein Zitat von Abraham Lincoln kann ich mir in diesem Zusammenhang einfach nicht ersparen: "Die Wahlgeschenke von heute, sind die Steuererhöhungen von morgen!"

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