Steuervergünstigungen für Denkmaleigentümer

In allen Orten der Verwaltungsgemeinschaft Uder gibt es bauliche Anlagen, welche unter Denkmalschutz stehen. Die Ortskerne von Asbach, Dietzenrode und Vatterode sind als historisches Denkmalensemble eingestuft.

Jeder Eigentümer ist verpflichtet sich kundig zu machen, ob sein Eigentum unter Denkmalschutz steht, vor allem wenn Baumaßnahmen anstehen. In aller Regel ist dies bekannt, es kann aber jederzeit in der VG Uder - Bauamt - oder beim Landkreis Eichsfeld - Untere Denkmalbehörde - diesbezüglich Auskunft eingeholt werden.

Im Merkblatt finden Sie Hinweise auf Steuervergünstigungen und Zuwendungen für Denkmaleigentümer.

VG Uder, Bauamt

Anschrift

Landgemeinde Uder
Siedlung 14
37318 Uder

Kontakt

Telefon: 036083 480-0
Telefax: 036083 480-24

E-Mail: info@lg-uder.de
Internet: www.lg-uder.de

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