An-, Ab- und Ummeldungen
Wer eine Wohnung im Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft Uder bezieht, hat sich innerhalb einer Woche beim Einwohnermeldeamt der Verwaltungsgemeinschaft Uder anzumelden.

Bitte achten Sie darauf, dass Sie diese Frist nicht überschreiten, da Sie anderenfalls ordnungswidrig handeln und mit einer Geldbuße rechnen müssen.

Eine Abmeldung bei Verzügen im Inland ist generell nicht mehr erforderlich.
• nur bei Verzügen ins Ausland ist die Abmeldung erforderlich

Ansprechpartner:

Frau Rheinländer/Frau Backhaus
Telefon: 03 60 83 / 4 80 20
Telefax: 03 60 83 / 4 80 24
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