| An-, Ab- und Ummeldungen | ||||
| Wer eine Wohnung im Gebiet der
Verwaltungsgemeinschaft Uder bezieht, hat sich innerhalb einer Woche beim
Einwohnermeldeamt der Verwaltungsgemeinschaft Uder anzumelden. Bitte achten Sie darauf, dass Sie diese Frist nicht überschreiten, da Sie anderenfalls ordnungswidrig handeln und mit einer Geldbuße rechnen müssen. Eine Abmeldung bei Verzügen im Inland ist generell nicht mehr erforderlich. nur bei Verzügen ins Ausland ist die Abmeldung erforderlich
| ||||
| zurück | Home |