zurück | Home
 
725 Jahre Weidenbach - Hennigerode
1284 - 2009

Drei tolle Tage durften die Weidenbacher und Hennigeröder vom 28. bis 30. August zusammen mit den Mackenrödern feiern, aus einem Anlass, der die gemeinsame Geschichte mit Asbach und Sickenberg dokumentiert, die einst gemeinsam zum Amt Altenstein gehörten. 3 Tage durfte gefeiert und getanzt werden. Ein ökumenischer Festgottesdienst mit anschließendem Festumzug zum Festzelt war ein gelungener Abschluss für ein Wochenende, das Vielen noch lange in Erinnerung bleiben wird.
Die Gemeinden der VG und die Verwaltungsgemeinschaft Uder gratulieren recht herzlich.

Hier ein Auszug aus der Festschrift der 725-Jahrfeier von Asbach- Sickenberg, Urkunde zur Ersterwähnung, Text von York- Egbert König aus Eschwege:
In dieser Urkunde bestätigt Landgraf Heinrich I., genannt das Kind von Brabant, der Enkel der Hl. Elisabeth, den Deutschordenshäusern zu Nägelstedt und Mühlhausen die Schenkung des Dietmar von Vierbach in Ober- und Unter-Asbach, Sickenberg, Weidenbach und Hennigerode mit den Flächen Salinen, genannt "zu den Soden".

Deutsche Übersetzung aus dem lateinischen Originaltext:
Wir, Heinrich, von Gottes Gnaden Landgraf des Landes Hessen, bestätige als Herr, auch im Namen unserer Nachfolger gemäß der Vorlage, dass wir den von Ritter Dietmar von Vierbach durchgeführten Verkauf der Güter an den Komtur und die Brüder des Deutschen Hauses in Nägelstedt und Mühlhausen, nämlich in Ober- und Unter-Asbach, in Sickenberg, in Weidenbach und in Hennigerode, zusammen mit den Flächen im Bereich der Salinen, die man allgemein "zu den Soden" nennt, aus denen 27 Solidi im Jahr erzielt werden, für gültig halten und billigen, dass derselbe Komtur und die oben genannten Brüder dieselben Güter mit dem Recht des Eigentums ruhig und in Frieden besitzen sollen, so wie es in dieser unserer Urkunde festgehalten ist. Zu dessen Bezeugung haben wir unser Siegel auf genannte Urkunde gesetzt. Gegeben zu Marburg im Jahre des Herrn 1285 am Tag des Heiligen Stephan. (Nach damaliger Zeitrechnung begann das neue Jahr zu Weihnachten, heute 26.12. 1284)

Der Deutsche Orden war eng mit dem Haus Brabant verbunden und hatte ein Interesse daran, sich auch dieses Geschäft von der Landesherrschaft bestätigen zu lassen. Hatte doch bereits Sophie von Brabant (1224 - 1275), Tochter der Hl. Elisabeth und Ludwigs IV. von Thüringen, im Jahr 1248 den Deutschen Orden unter ihren Schutz gestellt und ihm alle Schenkungen der Ludowinger bestätigt und sich damit dessen Unterstützung gesichert beim Übergang der hessischen Besitzungen der Ludowinger in die Hände ihres Sohnes Heinrich. Denn im Jahr 1247 war nach dem Tod Heinrich Paspes der hessisch-thüringische Erbfolgekrieg ausgebrochen. Sophie versuchte ihre Ansprüche gegen ihren wettinischen Vetter Heinrich den Erlauchten durchzusetzen, dem Kaiser Friedrich II. die Landgrafschaft Thüringen versprochen hatte, falls Heinrich Paspe kinderlos sterben sollte. Nach der militärischen Niederlage gegen die Wettiner musste Sophie 1264 auf Ansprüche in Thüringen verzichten, während sie ihre Ansprüche auf Hessen durchsetzen konnte. Vermutlich hatte der genannte Ritter Dietmar von Vierbach, der damals in der Region wiederholt urkundlich in Erscheinung tritt, beim Deutschen Orden Schulden, die er durch den "Verkauf" einlöste. Wahrscheinlich handelte es sich bei diesen Besitzungen in Asbach, Sickenberg, Weidenbach und Hennigerode sowie in Sooden um landgräfliche Lehen, die er nun mit Zustimmung seines Lehnsherrn veräußerte. Da der genannte Dietmar von Vierbach meistens als bilsteinischer Vasall erscheint, könnte man an ehemals bilsteinischen Besitz denken, jedoch wird dies durch die Zustellung der Urkunde ausgeschlossen, da die Güter der Grafen von Bilstein erst 1301 durch Verkauf an den hessischen Landgrafen übergingen. Es liegt daher nahe, den landgräflichen Besitz des Jahres 1284 damit zu erklären, dass man die Orte als Zubehör des Altensteins ansieht, der zu den acht Plätzen zu rechnen ist, die am Ende des hessisch-thüringischen Erbfolgekrieges 1264 an Hessen abgetreten werden mussten.
Daraus folgt, dass dieser Besitzkomplex vor Ausbruch des Krieges, also vor 1247, den Landgrafen von Thüringen gehörte. Diese wiederum hatten im Jahre 1180 im unteren Werratale die Nachfolge Heinrichs des Löwen angetreten. Seit dem 14. Jahrhundert haben Asbach, Sickenberg, Weidenbach und Hennigerode die Geschicke der Burg Altenstein (1329 erstmals erwähnt) geteilt. Im Jahr 1438 tritt in den Besitzverhältnissen eine Wende von Dauer ein. Landgraf Ludwig II. von Hessen belehnt Hans von Bischofshausen mit dem Amt Altenstein (Burg und Ortschaft). 1643 verkaufen die von Bischofshausen Amt und Gericht Altenstein wiederkäuflich an Hessen; seitdem wurde es von Allendorf aus verwaltet. 1753 erfolgt der endgültige Verkauf an Hessen für 24.600 Taler. Im 19. Jahrhundert wird der Altenstein mit Oberförsterei Allendorf zu einem Gutsbezirk vereinigt und gehört bis zum Jahre 1945 zum Landkreis Witzenhausen. Mit dem Jahre 1945 wurden die Orte nach fast 700-jähriger Zugehörigkeit zu Hessen durch zufälliges Ergebnis des Zweiten Weltkriegs wieder in die thüringische Landschaft eingegliedert. (entnommen der Chronik der Gemeinde Asbach-Sickenberg zum 725-jährigen Jubiläum)

Nur ein kleiner Tupfer in dieser Geschichte sind wohl die weniger erfreulichen 44 Jahre, die mit dem Wanfrieder Abkommen begannen und am 09.11.1989 ihr Ende nahmen. Doch diese Jahre sind noch in guter Erinnerung. Jahre der Ausgliederung aus dem einen Land und Jahre der Abgrenzung im anderen Teil Deutschlands. Heute, im 20. Jahr nach dem Fall der Mauer, freuen wir uns mit den Bewohnern des einstigen Sperrgebietes, dass Schießbefehl und Stacheldraht ein Ende haben und wir gemeinsam in Freiheit und Freizügigkeit leben dürfen. Gehen wir sorgsam und verantwortlich damit um, zum Wohle unseres Nächsten und einer guten Gemeinschaft.

Ihr Thomas Heddergott

     
     
     
     
     
     
     
     
 
 
     
 
 
 
 

 

zurück | Home