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Drei tolle Tage durften die Weidenbacher und Hennigeröder
vom 28. bis 30. August zusammen mit den Mackenrödern feiern,
aus einem Anlass, der die gemeinsame Geschichte mit Asbach und Sickenberg
dokumentiert, die einst gemeinsam zum Amt Altenstein gehörten.
3 Tage durfte gefeiert und getanzt werden. Ein ökumenischer
Festgottesdienst mit anschließendem Festumzug zum Festzelt
war ein gelungener Abschluss für ein Wochenende, das Vielen
noch lange in Erinnerung bleiben wird.
Die Gemeinden der VG und die Verwaltungsgemeinschaft Uder gratulieren
recht herzlich.
Hier ein Auszug aus der Festschrift der 725-Jahrfeier von Asbach-
Sickenberg, Urkunde zur Ersterwähnung, Text von York- Egbert
König aus Eschwege:
In dieser Urkunde bestätigt Landgraf Heinrich I., genannt das
Kind von Brabant, der Enkel der Hl. Elisabeth, den Deutschordenshäusern
zu Nägelstedt und Mühlhausen die Schenkung des Dietmar
von Vierbach in Ober- und Unter-Asbach, Sickenberg, Weidenbach und
Hennigerode mit den Flächen Salinen, genannt "zu den Soden".
Deutsche Übersetzung aus dem lateinischen Originaltext:
Wir, Heinrich, von Gottes Gnaden Landgraf des Landes Hessen, bestätige
als Herr, auch im Namen unserer Nachfolger gemäß der
Vorlage, dass wir den von Ritter Dietmar von Vierbach durchgeführten
Verkauf der Güter an den Komtur und die Brüder des Deutschen
Hauses in Nägelstedt und Mühlhausen, nämlich in Ober-
und Unter-Asbach, in Sickenberg, in Weidenbach und in Hennigerode,
zusammen mit den Flächen im Bereich der Salinen, die man allgemein
"zu den Soden" nennt, aus denen 27 Solidi im Jahr erzielt
werden, für gültig halten und billigen, dass derselbe
Komtur und die oben genannten Brüder dieselben Güter mit
dem Recht des Eigentums ruhig und in Frieden besitzen sollen, so
wie es in dieser unserer Urkunde festgehalten ist. Zu dessen Bezeugung
haben wir unser Siegel auf genannte Urkunde gesetzt. Gegeben zu
Marburg im Jahre des Herrn 1285 am Tag des Heiligen Stephan. (Nach
damaliger Zeitrechnung begann das neue Jahr zu Weihnachten, heute
26.12. 1284)
Der Deutsche Orden war eng mit dem Haus Brabant verbunden und hatte
ein Interesse daran, sich auch dieses Geschäft von der Landesherrschaft
bestätigen zu lassen. Hatte doch bereits Sophie von Brabant
(1224 - 1275), Tochter der Hl. Elisabeth und Ludwigs IV. von Thüringen,
im Jahr 1248 den Deutschen Orden unter ihren Schutz gestellt und
ihm alle Schenkungen der Ludowinger bestätigt und sich damit
dessen Unterstützung gesichert beim Übergang der hessischen
Besitzungen der Ludowinger in die Hände ihres Sohnes Heinrich.
Denn im Jahr 1247 war nach dem Tod Heinrich Paspes der hessisch-thüringische
Erbfolgekrieg ausgebrochen. Sophie versuchte ihre Ansprüche
gegen ihren wettinischen Vetter Heinrich den Erlauchten durchzusetzen,
dem Kaiser Friedrich II. die Landgrafschaft Thüringen versprochen
hatte, falls Heinrich Paspe kinderlos sterben sollte. Nach der militärischen
Niederlage gegen die Wettiner musste Sophie 1264 auf Ansprüche
in Thüringen verzichten, während sie ihre Ansprüche
auf Hessen durchsetzen konnte. Vermutlich hatte der genannte Ritter
Dietmar von Vierbach, der damals in der Region wiederholt urkundlich
in Erscheinung tritt, beim Deutschen Orden Schulden, die er durch
den "Verkauf" einlöste. Wahrscheinlich handelte es
sich bei diesen Besitzungen in Asbach, Sickenberg, Weidenbach und
Hennigerode sowie in Sooden um landgräfliche Lehen, die er
nun mit Zustimmung seines Lehnsherrn veräußerte. Da der
genannte Dietmar von Vierbach meistens als bilsteinischer Vasall
erscheint, könnte man an ehemals bilsteinischen Besitz denken,
jedoch wird dies durch die Zustellung der Urkunde ausgeschlossen,
da die Güter der Grafen von Bilstein erst 1301 durch Verkauf
an den hessischen Landgrafen übergingen. Es liegt daher nahe,
den landgräflichen Besitz des Jahres 1284 damit zu erklären,
dass man die Orte als Zubehör des Altensteins ansieht, der
zu den acht Plätzen zu rechnen ist, die am Ende des hessisch-thüringischen
Erbfolgekrieges 1264 an Hessen abgetreten werden mussten.
Daraus folgt, dass dieser Besitzkomplex vor Ausbruch des Krieges,
also vor 1247, den Landgrafen von Thüringen gehörte. Diese
wiederum hatten im Jahre 1180 im unteren Werratale die Nachfolge
Heinrichs des Löwen angetreten. Seit dem 14. Jahrhundert haben
Asbach, Sickenberg, Weidenbach und Hennigerode die Geschicke der
Burg Altenstein (1329 erstmals erwähnt) geteilt. Im Jahr 1438
tritt in den Besitzverhältnissen eine Wende von Dauer ein.
Landgraf Ludwig II. von Hessen belehnt Hans von Bischofshausen mit
dem Amt Altenstein (Burg und Ortschaft). 1643 verkaufen die von
Bischofshausen Amt und Gericht Altenstein wiederkäuflich an
Hessen; seitdem wurde es von Allendorf aus verwaltet. 1753 erfolgt
der endgültige Verkauf an Hessen für 24.600 Taler. Im
19. Jahrhundert wird der Altenstein mit Oberförsterei Allendorf
zu einem Gutsbezirk vereinigt und gehört bis zum Jahre 1945
zum Landkreis Witzenhausen. Mit dem Jahre 1945 wurden die Orte nach
fast 700-jähriger Zugehörigkeit zu Hessen durch zufälliges
Ergebnis des Zweiten Weltkriegs wieder in die thüringische
Landschaft eingegliedert. (entnommen der Chronik der Gemeinde Asbach-Sickenberg
zum 725-jährigen Jubiläum)
Nur ein kleiner Tupfer in dieser Geschichte sind wohl die weniger
erfreulichen 44 Jahre, die mit dem Wanfrieder Abkommen begannen
und am 09.11.1989 ihr Ende nahmen. Doch diese Jahre sind noch in
guter Erinnerung. Jahre der Ausgliederung aus dem einen Land und
Jahre der Abgrenzung im anderen Teil Deutschlands. Heute, im 20.
Jahr nach dem Fall der Mauer, freuen wir uns mit den Bewohnern des
einstigen Sperrgebietes, dass Schießbefehl und Stacheldraht
ein Ende haben und wir gemeinsam in Freiheit und Freizügigkeit
leben dürfen. Gehen wir sorgsam und verantwortlich damit um,
zum Wohle unseres Nächsten und einer guten Gemeinschaft.
Ihr Thomas Heddergott
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