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Hinweise
Das Thüringer Meldegesetz räumt ein, in o. g. Fällen
der Übermittlung von persönlichen
Daten ohne Angabe von Gründen zu widersprechen.
Wenn Sie von diesem Recht Gebrauch machen wollen und Einwohner der Verwaltungsgemeinschaft
Uder sind, beachten Sie bitte folgende Hinweise:
- Der Widerspruch ist auf diesem Vordruck pro Person durch Ankreuzen
der
entsprechenden Felder einzulegen und persönlich zu unterschreiben.
- Der ausgefüllte Vordruck kann an o. g. Anschrift übersandt
bzw. bei der
Verwaltungsgemeinschaft
Uder, Meldebehörde, Siedlung 14, 37318 Uder
abgegeben werden.
- Die Vervielfältigung dieses Vordrucks ist möglich, er steht
gleichfalls in der
Verwaltungsgemeinschaft
Uder, Meldebehörde, Siedlung 14, 37318 Uder
zur Verfügung.
- Widersprüche, die bereits gegenüber der Verwaltungsgemeinschaft
Uder, geltend gemacht wurden, behalten ihre Gültigkeit, sofern
diese nicht widerrufen wurden.
Widerspruch
zu Datenübermittlungen nach dem Thüringer Meldegesetz (ThürMeldeG)
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