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10.07.2008

Hinweise

Das Thüringer Meldegesetz räumt ein, in o. g. Fällen der Übermittlung von persönlichen
Daten ohne Angabe von Gründen zu widersprechen.
Wenn Sie von diesem Recht Gebrauch machen wollen und Einwohner der Verwaltungsgemeinschaft Uder sind, beachten Sie bitte folgende Hinweise:

  • Der Widerspruch ist auf diesem Vordruck pro Person durch Ankreuzen der
    entsprechenden Felder einzulegen und persönlich zu unterschreiben.

  • Der ausgefüllte Vordruck kann an o. g. Anschrift übersandt bzw. bei der

        Verwaltungsgemeinschaft Uder, Meldebehörde, Siedlung 14, 37318 Uder

        abgegeben werden.

  • Die Vervielfältigung dieses Vordrucks ist möglich, er steht gleichfalls in der

        Verwaltungsgemeinschaft Uder, Meldebehörde, Siedlung 14, 37318 Uder

        zur Verfügung.

  • Widersprüche, die bereits gegenüber der Verwaltungsgemeinschaft Uder, geltend gemacht wurden, behalten ihre Gültigkeit, sofern diese nicht widerrufen wurden.

Widerspruch zu Datenübermittlungen nach dem Thüringer Meldegesetz (ThürMeldeG)

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